Aachener Diözesanrat unterstützt #liebegewinnt

Der Aachener Diözesanrat der Katholiken positioniert sich eindeutig und schreibt die Vorsitzenden der Räte in den Gemeinschaften der Gemeinden an.

Liebe Vorsitzende der Räte in den Gemeinschaften der Gemeinden,

vor einigen Wochen hat sich der Diözesanrat der Katholiken bereits eindeutig kritisch zum Nein der römischen Glaubenskongregation zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare geäußert. Auch aus vielen Gemeinden sind Proteste laut geworden.  

Wir stellen Ihnen heute eine Initiative vor, die der Vorstand des Diözesanrates gerne unterstützt: #liebegewinnt

Nach den vielen Reaktionen und  Impulsen ist die Idee aufgekommen, sich bundesweit schnell und deutlich zu zeigen und am 10. Mai an vielen Orten Segensgottesdienste zu feiern. Initiiert wurde dies kurzfristig von einem losen Zusammenschluss :
(Jens Ehebrecht-Zumsande, Hamburg / Jörg Hagemann, Münster / Ursula Hahmann, Aachen / Burkhard Hose, Würzburg / Stefan Jürgens, Ahaus / Carsten Leinhäuser, Winnweiler / Prof. Dr. Hubertus Lutterbach, Osnabrück / Maria 2.0 Rheinland / Bernd Mönkebüscher, Hamm / Armin Nagel, Konstanz / Christian Olding, Geldern / Gertrud Knepper, Bochum-Wattenscheid / Christoph Simonsen, Citykirche Mönchengladbach / Dr. Hans-Werner Thönnes, Bochum-Wattenscheid / Dr. Uwe Gerstenkorn, Bochum-Wattenscheid / Daniel Schwarzmann, Bochum-Wattenscheid).

Vielleicht können Sie in Gesprächen mit den Mitgliedern der GdG  und den jeweiligen Pastoralteams für diese Idee werben und sich mit einer eigenen Segensfeier der Initiative anschließen. Alle Gottesdienste werden auf dieser Website gesammelt: https://www.liebegewinnt.de/
Es gibt aus unserem Bistum erfreulicherweise bereits Einträge aus Aachen (Zeitfenster und St. Fronleichnam) und aus Mönchengladbach (City Kirche).

Die Vollversammlung des Diözesanrat hat am 12. April einen Beschluss zur Grundordnung für den kirchlichen Dienst gefasst und den Bischof von Aachen gebeten, in seinem Bistum die Regelung, dass eine eingetragene Partnerschaft oder gleichgeschlechtliche Ehe ein Kündigungsgrund bzw. eine Einstellungshinderung darstellt, auszusetzten. Den Beschluss finden Sie im Anhang der Mail. Viele Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Altenheime werden von kirchlichen Trägern gestaltet, Kirchengemeinden sind als Dienstgeber großer Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Altenheime unterwegs. Sprechen Sie mit Ihren  Kirchenvorständen und den Verbandsausschüssen der Kirchengemeindeverbände, dass Sie sich diesem Anliegen anschließen.

Herzliche Grüße
Dr. Karl Weber
Vorsitzender des Diözesanrats